Tipp des Tages

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Rechtstipp: Eine defekte Toilette ist umgehend zu reparieren

Ist eine Toilettenspülung in einer Mietwohnung defekt, so darf der Mieter eigenmächtig einen Handwerker mit der Reparatur beauftrage und die Kosten dafür dem Vermieter in Rechnung stellen. Es handelt sich dabei um einem »Notfall«, wo der Mieter keine Zeit verlieren muss. Das gelte insbesondere dann, wenn der Mieter den Vermieter schriftlich über den Mangel informierte hatte, der Brief jedoch nicht beim Vermieter ankam, weil der umgezogen ist. Die Kosten für den Handwerker (hier in Höhe von fast 400 €) muss der Vermieter übernehmen. Mieter seien darauf angewiesen, dass die Toilette funktioniert. (AmG Bernau, 10 C 513/24) - vom 04.04.2025

Steuertipp: Sechs Prozent Verzinsung führen nicht zwingend zu verstecktem Gewinn

Eine einem angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer zugesagte Pension, die dadurch erwirtschaftet wird, dass der Geschäftsführer auf einen Teil der Arbeitslöhne (Urlaubs- und Weihnachtsgelder) verzichtet, und dieser Grundstock von der Gesellschaft mit einem Zinssatz von sechs Prozent jährlich verzinst wird, so ist diese "mischfinanzierte" Versorgungszusage steuerlich anzuerkennen. Das gelte auch dann, wenn "gesellschaftsfremde Arbeitnehmer" in dem Betrieb lediglich eine Verzinsung in Höhe von drei Prozent erhalten. Diese Pensionszusage ist nicht automatisch als »verdeckte Gewinnausschüttung« zu behandeln. (BFH, I R 4/23) - vom 17.12.2025