Tipp des Tages

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Rechtstipp: Mietrecht - Nicht immer muss ein Facharzt herangezogen werden

Hat ein Mieter von seinem Vermieter nach fast 15 Jahren Mietzeit einen Kündigung wegen Eigebedarfs erhalten, so kann er gegen die Kündigung angehen, wenn ein Umzug ihn psychisch zu stark belasten würde. Dazu muss er kein fachärztliches Attest vorlegen. Es reicht aus, wenn ein »medizinisch qualifizierte Behandler« den Härtefall für den Mieter konkret und fachlich fundiert erläutert. Belegt die Stellungnahme eines Psychoanalytikers (bei dem der Mieter in Behandlung ist), dass er labil ist und vielleicht sogar suizidgefährdet sein kann, so reiche das aus, um die - wenn auch an sich berechtigte Eigenbedarfskündigung - abzuwehren. (BGH, VIII ZR 270/22) - vom 16.04.2025

Steuertipp: Ausgaben für Incentive-Reisen können Betriebsausgaben sein

Belohnt eine Versicherungsgesellschaft gute Ergebnisse von Vermittlern mit Incentive-Reisen (hier gab es abhängig vom Vertriebserfolg Gold-Club-Reisen oder Platin-Club-Reisen, die komplett touristisch gestaltet waren, zum Beispiel mit kostenlosen Unternehmungen wie Segeltörns oder Restaurantbesuchen sowie Einkäufen mittels ausgegebener 100 €-Gutscheinen), so kann die Versicherung den Aufwand dafür als Betriebsausgaben verbuchen. Das Finanzamt kann nicht argumentieren, die Reisen seien als zusätzliche Sachprovision neben den regulären Vergütungen gewährt und dementsprechend als Vertriebsaufwand zu behandeln. Weil hier die Leistung (das Ergebnis des Versicherungsvermittlers) und die Gegenleistung (die Reise) in einem »unmittelbaren zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang« standen, seien die Kosten für die Reise vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig. (FG Köln, 10 K 101/21) - vom 30.01.2025