Tipp des Tages

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Rechtstipp: Ohne Meisterbrief darf nicht frisiert werden

Grundsätzlich benötigen selbstständige Friseure einen Meisterbrief. Das gelte auch dann, wenn eine Frau als »Make-up-Artist« arbeitet und zusätzlich Hochsteck- und Brautfrisuren anbietet. Im konkreten Fall war eine Frau als »Make-up Artist« in das Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Gewerke bei der Handwerkskammer eintragen. Bietet sie jedoch zusätzlich Brautfrisuren und Haarstyling für Events an, so darf sie das nicht ohne bestandene Meisterprüfung. Sie kann keine Ausnahmegenehmigung durchsetzen, weil es ihr zumutbar ist, die Meisterprüfung abzulegen. Ihre Argumente, sie habe zwei kleine Kinder, baue grade ein Haus und sei Diabetikerin, zogen nicht. (VwG Trier, 2 K 5830/25) - vom 10.11.2025

Steuertipp: Terminvorschau - Veröffentlichung der Urteile zur Grundsteuer »Bundesmodell«

Die am 10. Dezember 2025 in öffentlicher Sitzung des II. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) verkündeten Urteile zur Grundsteuer »Bundesmodell« - Rs. II R 25/24, 31/24 und 3/25 - werden in vollständig abgefasster Form am Donnerstag, den 22. Januar 2026, 10:00 Uhr auf der Homepage des BFH unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidungen/entscheidungen-online/ veröffentlicht. Eine gesonderte Pressemitteilung zu den Urteilen ergeht nicht. Die wesentlichen Entscheidungsgründe wurden durch Pressemitteilung vom 10. Dezember 2025 - Nummer 078/25 (abrufbar unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemitteilungen/) mitgeteilt. (BFH, Mitteilung vom 15. Januar 2026)