Rechtstipp: Ist die Wohnung zu teuer, darf das Jobcenter kürzen
Wohnt eine langjährige Bezieherin von Grundsicherung mit ihrem 9-jährigen Sohn in einer 72 Quadratmeter großen Wohnung, für die monatlich 586 Euro Kaltmiete zu zahlen sind, stehen ihr aber lediglich 442 Euro für Unterkunft vom Jobcenter zu, so muss sie die Differenz selbst tragen, wenn sie die Kosten nicht (beispielsweise durch einen Umzug) gesenkt bekommt. Gibt es keine "durchgreifenden Zweifel" an dem Konzept des Jobcenters zur Ermittlung der Leistungen, und legt die Frau nicht schlüssig dar, warum sie nicht umziehen könne, so muss sie mit den Konsequenzen leben. (LSG Niedersachsen-Bremen, L 11 AS 472/24) - vom 26.08.2025
Steuertipp: Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für eine denkmalgeschützte Immobilie
Ist für die Anschaffung einer denkmalgeschützten Immobilie ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten für den Grund- und Boden- sowie den Gebäudeanteil aufzuteilen. Das allgemeine Ertragswertverfahren (§ 28 der Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14.07.2021, BGBl I 2021, 2805) stellt auch bei einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude ein zulässiges Wertermittlungsverfahren für die Ermittlung des Boden- und Gebäudewerts dar. (BFH vom 07.10.2025, IX R 26/24)