Rechtstipp: Mit Vorher-Nachher-Bildern darf nicht für Schönheitsoperationen geworben werden
Schönheitschirurgen dürfen nicht mit Vorher-Nachher-Bildern für ihre Hyaluron-Unterspritzungen (zum Beispiel von Kinn und Nase) werben. Sie verstoßen damit gegen das Heilmittelwerbegesetz, das Verbraucher unter anderem davor schützen soll, sich zu nicht medizinisch notwendigen Eingriffen verleiten zu lassen. Für eine Behandlung, bei der durch Unterspritzung mit Hyaluron Form oder Gestalt von Körperteilen verändert werden, darf nicht mit Vorher-Nachher-Darstellungen geworben werden. Das ist keine Information mehr, sondern verbotene Werbung. (BGH, I ZR 170/24) - vom 31.07.2025
Steuertipp: Klagt ein Rechtsanwalt für sich, so darf er das per Fax tun
Grundsätzlich müssen Rechtsanwälte Schriftsätze für Mandanten an ein Gericht (zum Beispiel eine Klage) elektronisch über das besondere Anwaltspostfach (beA) übermitteln. Klagt ein Rechtsanwalt allerdings in eigener Sache in einer Steuerangelegenheit, so ist es ihm nicht zumutbar, das Klageschreiben an das Finanzgericht über das "beA" der Kanzlei zu übermitteln. Haben mehrere Angestellte der Kanzlei Zugriff auf dieses Postfach und wurde unter den Partnern der Kanzlei verpflichtend vereinbart, Gewinne und Gewinnanteile nicht offenzulegen, so reicht es aus, wenn er die Klage per Fax einreicht. Er müsse sich nicht in die Gefahr begeben, dass seine steuerlichen Verhältnisse auf diese Art und Weise offen gelegt werden. (FG Berlin-Brandenburg, 3 K 3005/23) - vom 10.06.2025