Zurück

08.07.2025

Urlaubsgeld: Wieviel bei Angestellten ankommt

Wer Urlaubsgeld bekommt, weiß es: Nicht alles landet auf dem Konto. Denn diese Sonderzahlung zählt als Einkommen und ist voll steuerpflichtig.

Neben der Lohnsteuer fallen gegebenenfalls auch der Solidaritätszuschlag oder die Kirchensteuer sowie die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an, erläutert die Lohnsteuerhilfe Bayern. Weil es sich um eine Sonderzahlung handelt, werde das Urlaubsgeld aber nicht wie der reguläre Lohn versteuert, sondern als "sonstiger Bezug" – auch, wenn es zusammen mit dem regulären Monatsgehalt überwiesen wird.

Da das Gehalt im Monat der Auszahlung höher als gewöhnlich ist, fielen aufgrund der Steuerprogression höhere Steuern an, so die Lohnsteuerhilfe. Die Berechnung der Steuern und Sozialabgaben sei etwas komplizierter.

In folgendem Beispiel lasse sich das Ergebnis ablesen: Eine verheiratete Person in Steuerklasse 3 hat ein monatliches Bruttogehalt von 4.000 Euro. Das Urlaubsgeld Ende Juni beträgt einmalig 2.000 Euro.

Nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben bleiben laut Lohnsteuerhilfe dem evangelischen Beschäftigten in Berlin von seinen 2.000 Euro Urlaubsgeld nur 1.142 Euro übrig. Insgesamt bekomme er im Juni 4.046 Euro auf sein Gehaltskonto überwiesen. Würde sein regulärer Monatslohn im Juni 6.000 Euro brutto betragen, würden im Vergleich dazu netto 4.055 Euro auf seinem Konto landen.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 07.07.2025