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08.07.2025

Genossenschaftliche Rechtsform: Soll gestärkt werden

Die Bundesregierung will die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften verbessern. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Die neuen Regelungen sehen laut Ministerium insbesondere vor, die Digitalisierung bei Genossenschaften zu fördern, die genossenschaftliche Rechtsform attraktiver zu gestalten und zugleich ihre missbräuchliche Verwendung zu verhindern.

Zur Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften soll die Textform möglichst weitreichend verankert werden. Zudem sollen digitale Sitzungen und Beschlussfassungen sowie die digitale Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder erleichtert werden. Um die Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform weiter zu steigern, soll insbesondere die Gründung einer Genossenschaft beschleunigt werden. Außerdem sollen Regelungs- und Klarstellungswünsche aus der genossenschaftlichen Praxis berücksichtigt werden.

Zudem seien weitere Maßnahmen geplant, um eine missbräuchliche Verwendung der Rechtsform zu verhindern. Gesetzesänderungen, die in den Jahren 2017 und 2020 vorgenommen wurden, haben nach Angaben des BMJV bereits Wirkung gezeigt. Diese sollen nun durch weitere punktuelle Regelungen ergänzt werden. Vorgesehen sei unter anderem eine Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände.

Ein Gesetzentwurf mit gleicher Bezeichnung sei bereits in der vergangenen Legislaturperiode veröffentlicht worden. Das Gesetzgebungsverfahren habe seinerzeit aber nicht abgeschlossen werden können. Der jetzt veröffentlichte Gesetzentwurf ist nach Angaben des BMJV punktuell modifiziert worden.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 25.06.2025