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21.05.2025

Bereits geleistetes Nennkapital: Keine nochmalige Einzahlung im Fall wirtschaftlicher Neugründung

Eine Leistung in das Nennkapital einer Aktiengesellschaft (AG) liegt vor, soweit der Aktionär mit seiner Zahlung an die Gesellschaft die durch die Übernahme der Aktien entstandene Einlageforderung der Gesellschaft erfüllt und dadurch zum Erlöschen bringt.

Im Fall der wirtschaftlichen Neugründung lebe die durch die Einlageleistung der Gründer bereits erloschene Einlageforderung der AG nicht wieder auf, stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.

Eine im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Neugründung erbrachte Einlage sei nach § 27 Absatz 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes im steuerlichen Einlagekonto auszuweisen, sofern sie nicht zur Erfüllung noch nicht eingeforderter ausstehender Einlagen erbracht worden ist.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.02.025, VIII R 22/22