02.09.2025
Der Bundesrat will erreichen, dass kleine Solaranlagen zur Eigenversorgung in Kleingartenanlagen rechtssicher aufgestellt werden können. Dafür soll eine Änderung des Bundeskleingartengesetzes sorgen. Nach einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat eingebracht hat (BT-Drs. 21/1398), soll es darin nun heißen: "Balkonkraftwerke sind zur Eigenversorgung des Kleingartens zulässig."
Die Länder begründen das Vorhaben damit, im Bundeskleingartengesetz sei die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten weder ausdrücklich erlaubt noch verboten. Allerdings enthalte § 3 Absatz 2 S. 2 des Gesetzes die Einschränkung, dass eine Laube in einem Kleingarten nach ihrer "Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein" dürfe.
Die uneingeschränkte Verwendung von Photovoltaikanlagen könnte – ähnlich wie ein Anschluss an das Elektrizitätsnetz – bei derzeitiger Rechtslage eine unerwünschte Entwicklung von einer reinen Gartenlaube hin zu einer Wohnnutzung begünstigen. Sofern die Anlage bei einer solchen Entwicklung in letzter Konsequenz nicht mehr als Kleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes angesehen werden könne, wäre dies angesichts der dort geregelten Schutzvorschriften zu Kündigungsmöglichkeiten und zur Höhe des Pachtzinses nicht im Interesse der Pächter.
Unter welchen Voraussetzungen Solaranlagen zu einer unzulässigen Versorgung einer Laube mit Elektrizität führen, könne derzeit kaum rechtssicher beurteilt werden, fährt der Bundesrat fort. Er will daher das Gesetz so ändern lassen, dass das Aufstellen von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom zur Eigenversorgung keinen Einfluss auf die Beurteilung hat, ob es sich um eine Gartenlaube oder ein zum Wohnen geeignetes Haus handelt.
Deutscher Bundestag, PM vom 29.08.2025